Verstopfung in der Mietwohnung: Wer zahlt die Rohrreinigung – Mieter, Vermieter oder Versicherung?
Siphon oder Leitung, Miete oder Stockwerkeigentum: wer eine Rohrreinigung bezahlt, was als Nebenkosten zulässig ist und was Versicherungen übernehmen.
Stundenansatz, Anfahrt, Zuschläge: woraus sich der Preis einer Rohrreinigung zusammensetzt, welche Richtwerte belegt sind und was bei zu hoher Rechnung hilft.
Eine Rohrreinigung kostet in der Schweiz einen Stundenansatz von rund 100 Franken (Konsumentenschutz, für Notfalldienste) bis 150 Franken (Sanitärbranche, unter der Woche) plus Anfahrt; nachts und am Wochenende kommen deutliche Zuschläge dazu. Eine amtliche Preisstatistik gibt es nicht. Die belegten Richtwerte stammen von der Stiftung für Konsumentenschutz und aus der Sanitärbranche – und sie zeigen, wie weit seriöse Preise und die Rechnungen mancher Internet-Notdienste auseinanderliegen.
Eine Rechnung für eine Rohrreinigung besteht in der Regel aus vier Teilen: Anfahrt, Arbeitszeit pro Person, allfällige Zuschläge und – je nach Fall – Geräteeinsatz oder Material. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat in ihrem Ratgeber zu Notfalldienstleistungen, der ausdrücklich auch die Rohrreinigung behandelt, Orientierungswerte veröffentlicht (Stand Februar 2026):
| Bestandteil | Orientierung laut Konsumentenschutz |
|---|---|
| Wegkosten | bei kurzen Anfahrtswegen nicht mehr als 50 Franken |
| Stundenansatz | je nach Region um 100 Franken |
| Nachtarbeit | Aufschlag von üblicherweise 50 Prozent |
| Pauschalen für Betriebskosten oder Werkzeug | gehören in den Stundenansatz, nicht akzeptieren |
Aus der Branche selbst kommen ähnliche Zahlen. Joel Sigrist, Vizepräsident der Vereinigung Schweizer Sanitär- und Heizungsfachleute, sagte im Juni 2024 gegenüber Radio SRF 1, ein ausgebildeter Service-Monteur koste unter der Woche etwa 120 bis 150 Franken pro Stunde, am Wochenende rund 300 Franken.
Fragen Sie bei jeder Offerte, ob die Preise die Mehrwertsteuer enthalten. Der Normalsatz beträgt gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung seit 2024 8,1 Prozent.
Der wichtigste Faktor ist die Zeit – und damit die Frage, wo die Verstopfung sitzt. Ein verstopfter Siphon unter dem Lavabo ist schnell gelöst. Sitzt die Verstopfung tiefer in der Fall- oder Grundleitung, braucht es Spirale, Fräse oder Hochdruck, manchmal eine Kamera, um die Ursache zu finden. Weitere Kostentreiber sind:
Wie gross der Unterschied sein kann, zeigen zwei dokumentierte Fälle aus dem Jahr 2018. «Kassensturz» berichtete über einen Notfall-Sanitär, der bei Google mit Städtenamen wie Aarau, Luzern, Basel oder Bern warb; die Anrufe nahm ein Callcenter in München entgegen. Einer Kundin in Basel wurden für rund 20 Minuten Arbeit am Küchensiphon fast 700 Franken verrechnet. Eine andere Kundin sollte 2’028 Franken bezahlen, obwohl die Verstopfung nach zwei Stunden nicht behoben war. Gloor bezeichnete die Beträge als «jenseits von gut und böse».
«saldo» dokumentierte im Dezember 2018 einen Fall aus dem Kanton Bern: Eine Kundin fand den Notdienst über eine bezahlte Google-Anzeige. Zwei Monteure versuchten es mit Abflussreiniger, Hochdruckpumpe und einer 20-Meter-Spirale – ohne Erfolg. Die Rechnung über 1’820 Franken war sofort per Karte zu bezahlen; allein für die Spirale wurden 540 Franken verrechnet. Die Kundin löste die Verstopfung danach selbst. Nach Angaben von Suissetec, die «saldo» wiedergab, kostet der Einsatz einer Spirale üblicherweise rund 30 Franken.
Sigrist warnte 2024 gegenüber Radio SRF 1, bei Notdiensten aus dem Internet koste ein einstündiger Einsatz schnell 1’500 bis 2’000 Franken. Er empfahl, einen lokalen Sanitärbetrieb zu wählen, der oft auch einen Pikettdienst zu tieferen Ansätzen anbietet. Wie Sie solche Anbieter erkennen, steht im Glossar unter Lockvogel-Notdienst.
Bei einer Verstopfung weiss vorher niemand genau, wie lange die Arbeit dauert. Deshalb wird sie fast immer nach Zeit abgerechnet: Stundenansatz pro Person, dazu Anfahrt und allfällige Zuschläge. Preise pro Laufmeter oder Pauschalen sind eher bei planbaren Arbeiten üblich, bei denen Länge und Zugang der Leitung bekannt sind – etwa bei der Kanalreinigung, der Kamerainspektion oder einer Sanierung. Für geplante Arbeiten nennen zwei Firmen aus dem Verzeichnis auf ihren Websites Richtwerte (abgerufen im Oktober 2026). Eine neutrale Preisübersicht gibt es nicht:
| Geplante Arbeit | Richtwert | Quelle |
|---|---|---|
| Reinigung kleinerer Hausanschlussleitungen | ab etwa 200 Franken pauschal | Kanal-Institut |
| Kamerainspektion (Kanal-TV) | ab etwa 250 Franken | Kanal-Institut |
| Kanal-TV beim Einfamilienhaus, nur Hausanschluss | ungefähr 450 Franken | Kanal total |
| Kanal-TV beim Einfamilienhaus, alle Leitungen | bis 1’500 Franken, Dokumentation zusätzlich | Kanal total |
Vergleichen lassen sich solche Angebote nur, wenn klar ist, was eingeschlossen ist. Fragen Sie bei einem Meterpreis, ob Anfahrt, Einrichten, Entsorgung und Bericht enthalten sind, und bei einem Stundenansatz, ab wann die Zeit zählt und ob die Fahrt dazugehört.
Ausserhalb der normalen Arbeitszeit wird es deutlich teurer. Der Konsumentenschutz bezeichnet für Nachtarbeit einen Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundenansatz als üblich. Für das Wochenende nannte Joel Sigrist von der Vereinigung Schweizer Sanitär- und Heizungsfachleute gegenüber Radio SRF 1 rund 300 Franken pro Stunde für einen ausgebildeten Service-Monteur – etwa das Doppelte des Ansatzes unter der Woche.
Ob sich der Zuschlag lohnt, hängt von der Lage ab. Läuft Abwasser über oder steht im Keller, muss es schnell gehen. Ist nur ein Lavabo verstopft und es gibt andere Abläufe, kann ein Einsatz am Montag deutlich günstiger sein. Viele lokale Betriebe bieten einen Pikettdienst an; Sigrist empfahl einen solchen Betrieb aus der Region statt eines Notdienstes aus der Internetsuche. Mehr dazu unter Notdienst und Pikett bei Verstopfungen.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, die Ihnen massiv überhöht erscheint, zahlen Sie nicht unter Druck. Verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung mit Arbeitszeiten, Personen, Geräten und Material und vergleichen Sie sie mit den Richtwerten oben. Notieren Sie Namen, Fahrzeug und Zeiten des Einsatzes und lassen Sie sich beraten, etwa beim Konsumentenschutz.
Bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Preis, das durch Ausbeutung einer Notlage zustande kam, sieht Art. 21 OR vor, dass Sie innert eines Jahres erklären können, den Vertrag nicht zu halten, und bereits Bezahltes zurückfordern können. Die Jahresfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages (Art. 21 Abs. 2 OR), also in der Regel am Tag des Einsatzes – nicht erst, wenn die Rechnung eintrifft. Ob das im Einzelfall greift, sollten Sie rechtlich abklären lassen.
In der Mietwohnung hängt das davon ab, wo die Verstopfung sitzt: Den Siphon reinigt in der Regel die Mieterschaft auf eigene Kosten, eine verstopfte Abwasserleitung zahlt grundsätzlich die Vermieterschaft. Ausnahmen, Stockwerkeigentum, Nebenkosten und Versicherung erklärt der Ratgeber «Verstopfung in der Mietwohnung: Wer zahlt die Rohrreinigung?».
Wer ein Haus oder eine Stockwerkeinheit besitzt, trägt die Kosten für Leitungen auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich selbst. Folgeschäden durch ausgetretenes Wasser können je nach Police über die Gebäude- oder Hausratversicherung gedeckt sein; die Verstopfung selbst ist in der Regel ein Unterhaltsfall. Regelmässiger Unterhalt ist günstiger als der Notfall – mehr dazu im Ratgeber «Private Abwasserleitungen: Welche Pflichten Eigentümerschaften haben».
Die beste Vorsorge kostet nichts: Notieren Sie sich schon heute die Nummer einer Rohrreinigungsfirma mit Adresse in Ihrer Region und fragen Sie in Ruhe nach Stundenansatz und Zuschlägen, statt im Notfall den ersten Suchtreffer anzurufen.