Was macht eine Firma für Ölabscheider-Wartung?
Bei der Ölabscheider-Wartung leert und reinigt eine Fachfirma Mineralöl- und Koaleszenzabscheider von Garagen, Waschplätzen, Tankstellen und Einstellhallen, prüft deren Funktion und entsorgt Schlamm und Öl als Sonderabfall mit Begleitschein.
Ölabscheider trennen Mineralöl, Benzin und Diesel vom Abwasser, etwa auf Waschplätzen, in Werkstätten, an Tankstellen oder in Einstellhallen. Damit sie wirken, müssen Schlammfang und Abscheider regelmässig geleert und die Einbauten wie Koaleszenzfilter und selbsttätige Verschlüsse kontrolliert werden. Die Stadt St. Gallen zählt das Entleeren der Ölabscheider ausdrücklich zum Unterhalt der Liegenschaftsentwässerung.
Schlämme und Öle aus Öl-/Wasserabscheidern gelten nach den Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt zur Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) als Sonderabfälle. Sie dürfen nur an bewilligte Entsorgungsbetriebe abgegeben werden, und die Abgabe ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – mit einem Begleitschein zu dokumentieren, für den abgebender Betrieb, Transport- und Entsorgungsunternehmen gemeinsam verantwortlich sind.
Wie oft eine Anlage geleert werden muss, hängt vom Schlamm- und Ölanfall ab. Das Handbuch des Kantons Schwyz für Betriebskontrollen im Auto- und Transportgewerbe betrachtet einen Abscheider, der in die Schmutzabwasserkanalisation entwässert, als voll, wenn der Schlammraum zur Hälfte gefüllt ist oder eine zwei Zentimeter dicke Ölschicht aufschwimmt. Nach dem Absaugen muss der Abscheider wieder bis zur Tauchwand mit Wasser gefüllt werden; das Datum der letzten Leerung belegt der Begleitschein.
Kosten und Abrechnung
Abgerechnet wird meist pro Leerung oder im Wartungsvertrag, dazu kommen die Entsorgungskosten für Schlamm und Öl nach Menge. Kostentreiber sind Grösse der Anlage, Verschmutzungsgrad, Intervall und Zugänglichkeit. Bei Betriebskontrollen dient der Begleitschein als Nachweis der letzten Leerung – bewahren Sie Begleitscheine und Protokolle geordnet auf.