Begleitschein (VeVA)

Auch: VeVA-Begleitschein, Sonderabfall-Begleitschein

Der Begleitschein ist das Formular, mit dem die Abgabe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen – etwa Inhalten von Öl- und Fettabscheidern – vom Betrieb über den Transport bis zum Entsorger dokumentiert wird.

Grundlage ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Beim Transport muss nach Art. 6 Abs. 1 VeVA ein Begleitschein mitgeführt werden; abgebender Betrieb, Transport- und Entsorgungsunternehmen sind laut Kanton Aargau gemeinsam dafür verantwortlich, dass er korrekt ausgefüllt ist. Begleitscheine können auf Papier oder elektronisch über VeVA-Online erstellt werden.

In der Abfallliste des Bundesamts für Umwelt sind Schlämme, Öle und öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern als Sonderabfälle eingestuft. Die Inhalte von Fettabscheidern gelten laut VSA als kontrollpflichtige Abfälle. Siehe Ölabscheider leeren und warten.