Liegenschaftsentwässerung

Auch: Grundstücksentwässerung, Gebäudeentwässerung, private Abwasseranlagen

Die Liegenschaftsentwässerung umfasst sämtliche Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation – Leitungen, Schächte, Pumpen, Abscheider und Versickerungsanlagen.

Für Bau, Betrieb und Unterhalt ist die Grundeigentümerschaft verantwortlich. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet in Art. 15 die Inhaber von Abwasseranlagen, diese sachgemäss zu erstellen, zu bedienen, zu warten und zu unterhalten; Kantone und Gemeinden beaufsichtigen das. Laut der Stadt St. Gallen gehören der Eigentümerschaft alle Anlagen von der Dachrinne über WC und Lavabo bis zur Kellerwasserpumpe, die das Abwasser über die Anschlussleitung in die öffentliche Kanalisation leiten.

Nach Angaben der Kampagne «Mein Kanal – Meine Verantwortung» der Branchenverbände umfassen die privaten Entwässerungsanlagen der Schweiz rund 85 000 Kilometer. Geplant und ausgeführt werden sie nach der Norm SN 592 000. Zum Unterhalt siehe Unterhalt der Liegenschaftsentwässerung.